6.4.3. In der Replik wurde ergänzt, aufgrund der Buchhaltung des Rekurrenten (Anwachsen der Aktiven sowie des Fremdkapitals im Jahresverlauf, Bezahlung der Schuldzinsen) lasse sich klar feststellen, dass die Neubauten erst im Verlauf des Jahres 2015 erstellt worden seien. Der Pachtvertrag vom 12. November 2015 sei jedoch schon im Februar 2015 "provisorisch" abgeschlossen worden, also zu einem Zeitpunkt, da die Neubauten noch nicht erstellt worden seien. Deshalb könne sich der Pachtgegenstand gar nicht auf die Neubauten erstrecken.