Ebenso seien die Verträge von beiden unterzeichnet worden. Das Bundesgericht habe im Urteil vom 4. Dezember 2008 (2C_379/2008) dargelegt, dass die Bedeutung des zivilrechtlichen Eigentums im Vermögenssteuerbereich teilweise vom Begriff des wirtschaftlichen Eigentums abgelöst werde. Wenn der Geschäftsinhaber eine eigentümerähnliche Sachherrschaft über einen Vermögensgegenstand ausübe, gehe die wirtschaftliche Verfügungsgewalt dem formal zivilrechtlichen Eigentum vor, weshalb der Vermögensgegenstand vom Geschäftsinhaber buchführungsrechtlich bilanziert werden dürfe.