6.4. 6.4.1. Im Rekursverfahren begründete der Vertreter der Rekurrenten seine Sichtweise mit den bereits vorgebrachten Argumenten. Verpächter und Pächter (Rekurrent) hätten sich im Pachtvertrag über die Bilanzierung der Neubauten sowie deren Finanzierung, Verzinsung und Amortisation vertraglich geeinigt. Die Zuschriften der finanzierenden Bank seien regelmässig an den Vater des Rekurrenten und den Rekurrenten adressiert worden. Ebenso seien die Verträge von beiden unterzeichnet worden.