Schliesslich sei Art. 22 LPG auf Neubauten nicht anwendbar. Für die Frage, ob die Neubauten in der Buchhaltung des Rekurrenten aktivierbar seien, sei im Übrigen nicht der Pachtvertrag zwischen Vater und Sohn, sondern das Handels- und Steuerrecht massgebend. Da der Rekurrent nicht Eigentümer der Liegenschaften sei, könnten keine Abschreibungen getätigt werden.