Der Rekurrent bezahle die Schuldzinsen und die Amortisationen für die Neubauten. Im Pachtvertrag sei zudem festgehalten, dass die getätigten Investitionen in der Bilanz des Pächters aktiviert würden und darauf Abschreibungen zu Lasten seiner Erfolgsrechnung möglich seien. Die Nichtanerkennung dieser vertraglichen Vereinbarung sei eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs und eine Missachtung des Parteiwillens. Der Rekurrent habe einen unbestreitbaren Rechtsanspruch auf die Übernahme des landwirtschaftlichen Hofes, deshalb sei weder die Errichtung von Miteigentum noch Baurecht erforderlich gewesen. Unter den Begriff der Erneuerung gemäss Art.