6.3.3. Mit Schreiben vom 10. Januar 2020 liessen sich die Rekurrenten zum Bericht des LE KStA vernehmen. Sie hielten an ihren bisherigen Ausführungen in der Einsprache fest, wiederholten diese teilweise und bestritten die Sichtweise des LE KStA. Unter Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts vom 4. Dezember 2008 (2C_379/2008) sowie auf Art. 22a LPG führten sie aus, der Vater des Rekurrenten habe im Pachtvertrag seine Zustimmung zu den durch den Rekurrenten zu erstellenden Neubauten erteilt. Der Rekurrent bezahle die Schuldzinsen und die Amortisationen für die Neubauten.