Gebäude. Die Schuldbrieferrichtung laute alleine auf den Vater des Rekurrenten. Im Grundbuch sei weder eine Nutzniessung noch ein Baurecht zugunsten des Rekurrenten eingetragen. Die Solidarhaft des Rekurrenten in den Hypothekarverträgen der Bank sowie die Schuldzinszahlungen durch den Rekurrenten begründeten kein Eigentum. Der Rekurrent habe den landwirtschaftlichen Betrieb inklusive der neu erstellten Gebäude von seinem Vater gepachtet. Die Artikel 22 und 22a des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht vom 4. Oktober 1985 (LPG; SR 221.213.2) seien keine genügende Grundlage, um auf dem Pachtgrundstück Neubauten zu erstellen.