6.2.2. In der Veranlagungsverfügung vom 19. Juli 2019 rechnete die Steuerkommission Q. den Einkünften aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit des Rekurrenten CHF 23'835.00 hinzu. Der Vermerk neben der Aufrechnung lautete "Konto 6930 Abschreibung Gebäude vom Vater". 6.3. 6.3.1. In der Einsprache wiederholte der Vertreter der Rekurrenten im Wesentlichen sein Argument aus dem Veranlagungsverfahren, wonach der Rekurrent als Pächter Investitionen getätigt habe und diesem auch die entsprechenden Abschreibungen zustünden.