Im dazu eingereichten Pachtvertrag wird festgehalten, dass der Pächter auf eigene Rechnung unter anderem eine Remise im Umfang von CHF 285'000.00 und einen Anteil am Innenausbau des Wohnhauses im Betrag von CHF 108'700.00 realisiere und finanziere. Der Vertreter der Rekurrenten macht geltend, dass dazu kein Baurechtsvertrag nötig gewesen sei. Das landwirtschaftliche Pachtrecht lasse vertraglich vereinbarte Investitionen des Pächters zu. Eine solche vertragliche Vereinbarung liege vor. Zudem sei der Basiskreditvertrag mit der Bank sowohl vom Rekurrenten als auch vom Vater des Rekurrenten unterzeichnet worden.