4. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass das Spezialverwaltungsgericht die Anträge der Rekurrenten materiell prüft, soweit dazu ein Rechtsschutzinteresse besteht. Im Rahmen dieser zu prüfenden Anträge werden auch Rechtsfragen beantwortet und Gesetzesbestimmungen analysiert. Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe des Spezialverwaltungsgerichts, losgelöst von der Bearbeitung der konkreten Sach- und Rechtsfragen Gutachten zu Gesetzesbestimmungen auf Nachfrage der Parteien einzuholen. Das Gericht wendet das Gesetz von Amtes wegen an. Der Antrag 3 der Rekurrenten wird vor diesem Hintergrund abgewiesen.