2. Der Rekurs wurde am 21. Oktober 2020 durch den Vertreter der Rekurrenten eingereicht. Zwar sind die Rekurrenten gemäss Mitteilung des Gemeindesteueramtes Q. vom 13. Februar 2023 seit dem 30. Juni 2018 getrennt. Den Akten liegt jedoch eine von beiden Rekurrenten unterzeichnete Vollmacht zugunsten des Vertreters bei. Der Rekurs wurde demnach von beiden Rekurrenten gemeinsam eingereicht. Dass die in § 172 Abs. 3 StG enthaltene Vertretungsvermutung unter Ehegatten im Rechtsmittelverfahren aufgrund der Trennung nicht mehr zum Zuge kommt, schadet deshalb nicht.