4. Mit Schreiben vom 13. Februar 2020 hat die Sektion Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung des Kantonalen Steueramtes zur Angelegenheit eine zweite Stellungnahme abgegeben und an ihrer ersten Stellungnahme vom 20. November 2019 festgehalten. Dazu äusserte sich A. mit Schreiben vom 18. März 2020. 5. Mit Entscheid vom 11. August 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 846'000.00 reduziert. Das steuerbare Vermögen blieb unverändert.