7.3. Der Veranlagungsverfügung vom 17. Dezember 2018 liegen "Einkünfte aus Liegenschaften" von CHF 4'845.00 zu Grunde. Es handelt sich dabei um den ab dem 1. Januar 2016 gültigen Eigenmietwert der Parzelle Nr. bbb. Aus den Akten der diesbezüglichen Grundstückschätzung ist ersichtlich, dass der Eigenmietwert ausschliesslich das Gebäude Nr. ccc betrifft. Im Eigenmietwert von CHF 4'845.00 ist kein Anteil für den "Schopf" bzw. das "Hühnerhaus" Nr. aaa enthalten.