6.2. Den "Details Steuerveranlagung 2016" kann entnommen werden, dass die Vorinstanz Liegenschaftsunterhaltskosten von total CHF 2'763.00 (Kaminfeger, HEV, Reparatur Dusche, Rasenmäher, Bäume schneiden, Versicherung Wohn- und Hühnerhaus) zum Abzug zugelassen hat. Es sind keine Belege aktenkundig, die einen darüber hinaus gehenden Abzug rechtfertigen. Ausserdem ist der Vorinstanz beizupflichten, dass Kosten für Mobiliar und die Lebenshaltung nicht abzugsfähig sind (vgl. Vernehmlassung des Steueramtes Q. vom 17. November 2020).