Die administrativen Arbeiten, wozu auch das Schreiben von Rechnungen gehört, werden von Handwerksbetrieben oft als "notwendiges Übel" empfunden und daher nicht mit der notwendigen Sorgfalt ausgeführt. Weil ein Baugeschäft in der Regel keine Lampen bzw. Lautsprecher montiert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschreibung der geleisteten Arbeiten ungenau ist und tatsächlich nur die Aussparungen für die Lampen und Lautsprecher gemeint waren. In diesem Fall wäre eine Ausscheidung eines wertvermehrenden Anteils von CHF 1'000.00 nicht gerechtfertigt.