2.2. Am 1. Januar 2017 haben die Rekurrentin und C. einen "Konkubinats- Gesellschaftsvertrag" (einfache Gesellschaft) abgeschlossen und bezüglich der im November 2015 gekauften Liegenschaft unter anderem das Folgende vereinbart: "7. Wir vereinbaren, dass wir die Kosten des Liegenschaftsunterhalts bis auf weiteres wie folgt tragen werden: C.: 10 % A. 90 % Bei Veränderung der Verhältnisse kann diese Aufteilung angepasst werden. Wir halten fest, dass wir die Kosten des Liegenschaftsunterhalts entsprechend in unseren Steuererklärungen zu deklarieren haben."