5. Die Abteilung Steuern der Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung, eventuell die teilweise Gutheissung des Rekurses. 6. Der zwischenzeitlich beauftragte Vertreter von A. hat eine Replik erstattet und präzisiert den 2. Antrag wie folgt: "Die Einkommens- und Vermögensbestandteile, welche die Liegenschaft betreffen seien wie folgt bei ihr zu veranlagen: - 90% von Eigenmietwert, Vermögen und Schulden - 100% der Schuldzinsen als Abzug bei der Rekurrentin" -4- Das Gericht zieht in Erwägung: