"1 Die Liegenschaftsunterhaltskosten sollen zu 90% bei mir zum Abzug zugelassen werden. 2 Einkommens- und Vermögensbestandteile, welche die Liegenschaft betreffen, sollen vollständig bei mir veranlagt werden. 3 Die Liegenschaftsunterhaltskosten sind in den nachfolgend aufgeführten Punkten zum Abzug zuzulassen: a) Schiebetüre von Obi: CHF 200.00 b) Einbauschränke von D.: CHF 868.45 und CHF 944.00 c) E. GmbH: CHF 1'000.00" -3- Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.