4. Den Einspracheentscheid vom 13. August 2020 (Zustellung am 18. September 2020) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 16. Oktober 2020 (gleichentags persönlich überbracht von C.) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt die folgenden Begehren: