"1. Aufteilung Liegenschaftsunterhaltskosten nach wirtschaftlicher Tragbarkeit a. 90 Prozent der Liegenschaftsunterhaltskosten werden A. und 10 Prozent C. abgezogen 2. Berücksichtigung der noch fehlenden Liegenschaftsunterhaltskosten a. Zusätzlich CHF 19'168.36, siehe Excel-Aufstellung 3. Anrechnung 50% der Kosten (CHF 4986.45 = 50%) der Kleinbelege, wie in der Veranlagung vom 13.2.2019 vorgeschlagen" 3. Mit Entscheid vom 13. August 2020 reduzierte die Steuerkommission Q. das steuerbare Einkommen in teilweiser Gutheissung der Einsprache auf CHF 50'563.00.