5.4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Rekurrent die Weiterbildung vollumfänglich selbst bezahlt hat (vgl. Erw. 5.1.4.). Es sind ihm die gesamten Kosten der Weiterbildung (Schul- und Prüfungskosten) von total CHF 16'928.00 (CHF 1'753.00 + CHF 8'445.00 + CHF 6'730.00) zu gewähren. Bereits zum Abzug zugelassen wurden CHF 8'465.00 (CHF 877.00 + CHF 4'223.00 + CHF 3'365.00). Insbesondere unter zusätzlicher Berücksichtigung der im 2018 ("Fälligkeit") bezahlten CHF 8'000.00 ist dem Rekurrenten deshalb ein Abzug von CHF 8'463.00 (CHF 16'928.00 abzgl. CHF 8'465.00) zu gewähren.