5.3. Die Weiterbildung startete im Oktober 2016 und endete im April 2018. Der Rekurrent deklarierte Kosten für die Weiterbildung in allen drei Jahren, die jedoch nicht vollständig gewährt wurden. Der Rekurrent ficht im Rekurs lediglich die Schulgelder und Prüfungskosten an und macht zu den Fahrtkosten nichts weiter geltend. Der Rekurs ist deshalb auf die Schul- und Prüfungskosten zu beschränken. Die Kostenaufstellung sieht folgendermassen aus (alles in CHF):