5.2.2. Die Arbeitgeberin gewährte dem Rekurrenten zu Beginn der Weiterbildung ein Darlehen von CHF 8'000.00. Im Darlehensvertrag war vereinbart, dass das Darlehen "bei bestandener Prüfung mit den Rechnungen, die Herr A. bereits bezahlt hat, verrechnet" werde. Eine allfällige Restschuld werde in drei Monatsraten zurückbezahlt (Darlehensvertrag vom 6. Juli 2016). Die Differenz von CHF 250.00 zur Bestätigung vom 19. September 2017, gemäss welcher ein Beitrag von CHF 7'750.00 ausbezahlt wurde, wird nicht erklärt, ist jedoch für den vorliegenden Rekurs nicht relevant.