5.2. 5.2.1. Dem Rekurrenten wurde von seiner damaligen Arbeitgeberin C. AG bestätigt, dass sich diese zu 50 % an der Weiterbildung "Wirtschaftsinformatiker mit eidg. Fachausweis" beteiligte. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung werde die Hälfte der Kosten dem Rekurrenten zurückerstattet (Schreiben der C. AG vom 20. Juni 2016). Damals wurde davon ausgegangen, dass die Kurs- und Prüfungsgebühren total ca. -6-