5. 5.1. Vorliegend ist unbestritten, dass die Kosten der Weiterbildung zum Wirtschaftsinformatiker steuerrechtlich zum Abzug zuzulassen sind, da es sich um eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung handelt, welche die berufliche Flexibilität unterstützt. Es geht nachfolgend lediglich darum zu prüfen, in welchem Umfang die Weiterbildungskosten zum Abzug zuzulassen sind.