4. 4.1. Vorliegend geht es um die Beurteilung der geltend gemachten Weiterbildungskosten der Ausbildung "Wirtschaftsinformatiker mit eidg. Fachausweis". Anwendbar ist für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 § 40 Abs. 1 lit. p Ziff. 1 StG in der ab 1. Januar 2016 gültigen Fassung sowie das Merkblatt "Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten" des KStA (Stand 31. Januar 2016, gültig ab der Steuerperiode 2016).