2. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 20. September 2019 erhob A. mit Schreiben vom 18. Oktober 2019 Einsprache. Er beantragte, dass ihm die Steuerabzüge für die Ausbildung Wirtschaftsinformatik von CHF 15'500.00, die Prüfungskosten der Abschlussprüfung von CHF 2'900.00 sowie die Vergütung von Fahrt- und Verpflegungskosten gemäss Stundenplan zu gewähren seien. 3. Mit Entscheid vom 20. August 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut, indem sie Fahrt- und Verpflegungskosten für die Weiterbildung von CHF 108.00 akzeptierte. Die weitergehenden Anträge wurden abgewiesen. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 49'105.00 festgesetzt.