Weiter wurde das Einzelunternehmen per 23. Dezember 2016 infolge Geschäftsaufgabe aus dem Handelsregister des Kantons Aargau gelöscht, was für den Abschluss der Liquidation spricht. Dies indiziert auch die Aussage des Rekurrenten im Rekursverfahren, dass er keine weiteren Rückstellungen habe bilden können, da keine weiteren Aufwendungen vorhersehbar gewesen seien. Folglich war es auch der Wille des Rekurrenten, die Einzelunternehmung F. per 31. Dezember 2015 bzw. spätestens per 23. Dezember 2016 zu liquidieren. Aus den Akten lässt sich zudem entnehmen, dass bereits in der Steuerperiode 2015 von der Geschäftsaufgabe gesprochen wurde (siehe Abweichungsbegründung 2015).