6.4.2. In der aargauischen Verwaltungs- und Gerichtspraxis kommt der Willensäusserung des Steuerpflichtigen eine grosse Bedeutung zu. Grundsätzlich gilt der Abschluss der Liquidation als Beendigung der selbständigen Erwerbstätigkeit. Als Abschlusszeitpunkt gilt jedoch auch der Zeitpunkt, in welchem nach einer eindeutigen Willensäusserung des Steuerpflichtigen eine Überführung von Vermögenswerten aus dem Geschäfts- -8-