Die Geschäftstätigkeit ist zwar fortan nur noch auf die Verwertung des Geschäftsvermögens gerichtet, deshalb verlieren indes die Vermögenswerte ihre Geschäftsvermögensqualität nicht. Solange keine endgültige Klarheit über die weitere Zweckbestimmung der geschäftlichen Vermögenswerte besteht, bleiben sie Geschäftsvermögen auch nach der Aufgabe der aktiven Erwerbstätigkeit. Auch ein einzelnes Vermögensobjekt kann bis zu seiner Veräusserung oder Verwertung Geschäftsvermögen bleiben, selbst wenn der übrige Geschäftsbetrieb bereits liquidiert ist.