Eine Liquidation kann auch erst Jahre nach Abschluss der selbständigen Erwerbstätigkeit erfolgen (verzögerte Liquidation), so etwa, wenn ein Architekt bei Aufgabe seiner selbständigen Erwerbstätigkeit ausdrücklich erklärt, Aktiven des Geschäftsvermögens im Rahmen der Geschäftsliquidation noch veräussern zu wollen, und er dies nach Jahren auch macht. Mit dem Liquidationsbeschluss wird lediglich ein Schwebezustand geschaffen, der selber noch keine Steuerfolgen auslöst. Die Geschäftstätigkeit ist zwar fortan nur noch auf die Verwertung des Geschäftsvermögens gerichtet, deshalb verlieren indes die Vermögenswerte ihre Geschäftsvermögensqualität nicht.