4.2. Die Honorarrechnung der H. vom 20. September 2017 für vom 1. Januar 2016 bis 6. April 2017 geleistete Dienstleistungen in der Höhe von CHF 2'916.00 wurde vom Rekurrenten gemäss Vermerk auf der Rechnung am 20. Oktober 2017 bezahlt. Die Rechnung betrifft gemäss Rechnungstext die Buchhaltung 2015. Im Jahr 2015 waren Rückstellungen im Umfang von CHF 1'500.00 für den Buchhaltungsaufwand gebildet worden. Diese im Jahr 2015 verbuchte Rückstellung war als geschäftsmässig begründet anerkannt worden. Der Restbetrag von CHF 1'416.00 wird im Jahr 2017 als Aufwand geltend gemacht.