4. 4.1. Der Rekurrent war seit dem 4. Mai 2004 Inhaber der im Kanton Aargau im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmung F.. Am 23. Dezember 2016 wurde diese infolge Geschäftsaufgabe aus dem Handelsregister gelöscht. -5- Im Jahr 2017 war der Rekurrent vom 1. Januar bis 31. Dezember mit einem 100 % Pensum bei der G. AG, S., angestellt. Zudem erbrachte er im Nebenerwerb private IT Dienstleistungen, welche gemessen an den Einkünften einem Pensum von 10 % entsprachen.