6.2.2. Es ist anerkannt, dass im Erotikgewerbe ein bargeldintensiver Geschäftsverkehr vorliegt, bei dem die korrekte Führung eines Kassabuches für die Beurteilung der ordnungsgemässen Buchführung entscheidend ist. Im Einspracheverfahren wurden Kontodetails eingereicht und geltend gemacht, es seien keine Buchhaltungsbelege vorhanden. Entsprechend korrespondieren die von der Rekurrentin mit E-Mail vom 20. Mai 2020 eingereichten Belege (hauptsächlich Coop, Migros, Import Parfumerie) nicht mit den Kontodetails. Mit der Steuererklärung 2018 (Druckdatum 6. März 2020) wurde schliesslich ein Reingewinn von CHF 31'861.00 deklariert.