"Da ich wie Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt in einem Gewerbe arbeite wo Diskretion sehr gross Geschrieben wird (Massage/ Wellness – im Erotischen Segment = als Prostituierte).Gibt es bei mir keinen Einnahmebelege in Form von Kassenbelege mit Name, Datum, ect. … Da ich zudem im 2018 noch keinen Treuhändler hatte und ich in der Schweiz nicht mit den Gepflogenheiten der Steueradministration bewant war, da ich das erste Mal selbstständig bin. Habe ich keine Belege aufbewahrt die, wie weitere Mietzahlungen, Kassenbelege für Einkäufe. Aus diesem Grund gebe habe ich meinen