4. 4.1. Vorliegend wurde die Rekurrentin vom Gemeindesteueramt Q. mehrfach aufgefordert und gemahnt, die Steuererklärung 2018 einzureichen. Erst im Einspracheverfahren, am 6. März 2020, reichte sie die Steuererklärung 2018 ein und deklarierte ein steuerbares Einkommen von CHF 27'861.00. Nach Eingang der Steuererklärung erfolgten weitere Aufforderungen zur Aktenergänzung. Unter anderem wurde die Rekurrentin aufgefordert, ihre Buchhaltung und Erfolgsrechnung einzureichen sowie Stellung zu nehmen zu den Einnahmen und Mittelherkünften. Mit Schreiben vom 13. April 2020 und E-Mail vom 20. Mai 2020 führte die Rekurrentin aus, dass sie die -5-