4. Den Einspracheentscheid vom 8. September 2020 (Zustellung am 14. September 2020) liess A. mit Rekurs vom 3. Oktober 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter ziehen. Sie liess folgenden Antrag stellen: "Wir beantragen, die Steuerveranlagung 2018 basierend auf einem Reingewinn von CHF 31'861.- festzulegen. Die vom Steueramt Q. erstellte Veranlagung nach Ermessen mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 48'000.- ist aufzuheben." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.