Damit ist der Quittung, die eine (strafrechtlich geschützte) Urkunde darstellt, Glauben zu schenken. Es ist entsprechend davon auszugehen, dass die Rekurrenten dem Untervermieter die halbe Dezembermiete tatsächlich übergeben haben, obwohl aus den aufgelegten Bankkonto- und Kreditkartenauszügen kein Bargeldbezug in dieser Höhe auszumachen ist. Aufgrund der nicht kündbaren Untermiete der Wohnung in S. bis März 2020 und des Baus eines Eigenheims zeigten die Rekurrenten überdies die Absicht des dauernden Verbleibs im Kanton Zug.