7.3. 7.3.1. Den beiden aufgelegten Untermietverträgen kann entnommen werden, dass die Rekurrenten ab Dezember 2018 bis März 2020 eine (möblierte) 3.5-Zimmer Wohnung in S., X-Strasse 12, untergemietet haben. Das Mietverhältnis war befristet und nicht kündbar. Der monatliche Mietzins betrug CHF 700.00. Ab Januar 2019 wurde der Mietzins per Bankauftrag überwiesen. Für Dezember 2018 liegt eine Quittung in den Akten, in welcher der Untervermieter den Erhalt von CHF 300.00 für den halben Monat Dezember 2018 bestätigt. Zudem findet sich in den Akten ein Mietvertrag über einen Abstellraum als Lagerplatz im XY, U., welcher ab 1. Februar 2019 unbefristet gemietet wurde. Dieser Vertrag datiert vom