7.2. Die Rekurrenten machen weiter geltend, sie seien mit dem Kanton Zug durch Familie, Freunde und Vereinstätigkeit verbunden. Sie bringen jedoch weder konkrete Namen noch Adressen der Familien und Freunde vor. Die Vereinstätigkeit des Rekurrenten ist zudem überwiegend mit seinem Beruf als XYZ im Kanton Zug verbunden. Sodann widerspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass sich die Rekurrenten trotz mehrjährigem Wohnsitz in Q. dort keinen Freundes- und Bekanntenkreis aufgebaut haben. Es ergeben sich daraus keine schlüssige Argumente für einen Lebensmittelpunkt am einen oder anderen Ort.