2. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 2'068.60 (inkl. 7.7% MWST und Auslagen) ausgerichtet. Zustellung an: der Vertreter der Rekurrenten (5) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung