2. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 19. Juni 2018 liessen B. und A. mit Schreiben vom 2. Juli 2018 Einsprache erheben. Sie beantragten, das "steuerbare Einkommen von CHF 194'362.00 sei zum Tarif von CHF 87'653.00" zu besteuern. 3. Am 16. Januar 2019 verstarb B.. 4. Mit Entscheid vom 27. August 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 5. Der Einspracheentscheid vom 27. August 2020 (Zustellung am 18. September 2020) wurde mit Rekurs vom 28. September 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen, mit den Anträgen: