Gegenstand Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 27. August 2020 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 -2- Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 19. Juni 2018 wurden B. und A. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2016 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 194'300.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 194'300.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'886'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 1'886'000.00) veranlagt.