Rekurrent nicht der Steuerpflicht, weshalb der Rekurs – soweit ersichtlich – keinen praktischen Nutzen bringen würde. Es ist damit fraglich, ob überhaupt ein Rechtsschutzinteresse gegeben ist. 4.2. Zudem ist aufgrund der Vorbringen und Belege des Rekurrenten zweifelhaft, ob sein steuerrechtlicher Wohnsitz für den kurzen Zeitraum vom 2. April 2019 bis 30. April 2019 tatsächlich in R. gewesen war. Es fehlt insbesondere die Absicht des längeren Verbleibs in R., was nicht auf eine (steuerrechtliche) Wohnsitznahme hindeutet. 5. Auf den Rekurs ist nicht einzutreten.