Das Schreiben, welches in Südafrika am 26. September 2020 aufgegeben wurde, wurde am 26. Oktober 2020 der Schweizer Post übergeben. Dieses -5- Schreiben wurde jedoch nicht im Original unterzeichnet, wie in Aussicht gestellt, sondern trägt auch eine kopierte Unterschrift. Selbst wenn diese Rekursschrift eine Unterschrift im Original tragen würde, wäre sie zu spät erfolgt, da sie erst einen Monat nach Ablauf der Rekursfrist der schweizerischen Post übergeben wurde. Damit fehlt es so oder anders am Gültigkeitserfordernis der Originalunterschrift.