3. Die gesetzliche Rekursfrist beträgt 30 Tage (§ 187 Abs. 1 StG). Sie begann am 2. September 2020 zu laufen und endete am 1. Oktober 2020. Die Rekursschrift wurde am 28. September 2020 der Schweizer Post übergeben. Dieses Schreiben trägt jedoch keine Originalunterschrift des Rekurrenten, sondern eine kopierte bzw. aufgedruckte. Der Rekurrent stellte in der Rekursschrift eine Originalunterschrift in Aussicht: "Dieser Brief mit 13 Beilagen wird mit einer Kopie meiner Unterschrift per EINSCHREIBEN von Q. eingereicht. Zwecks Einreichung der Originalunterschrift wird per CHARGE in Südafrika der lokalen Post übergeben."