2.3.4. Mit Schreiben vom 26. November 2019 liessen die Rekurrenten verschiedene Unterlagen einreichen, nicht jedoch die U. Steuererklärung und Steuerveranlagung für das Jahr 2017. Es wurde geltend gemacht, dass Angestellte und Nichterwerbstätige in U. keine eigene Steuererklärung einzureichen hätten. Allfällige Erwerbseinkommen würden an der Quelle besteuert.