2. Bitte veranlagen Sie die Position 'Liegenschaftsunterhaltskosten' gemäss eingereichter Steuererklärung. Allfällige Beweismittel diesbezüglich wurden im Laufe des Verfahrens nie verlangt und liegen deshalb auch nicht bei." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A. und B. haben eine Replik erstatten lassen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: