4. Mit Entscheid vom 19. August 2020 trat die Steuerkommission Q. nicht auf die Einsprache ein. 5. Den Einspracheentscheid vom 19. August 2020 (Zustellung am 27. August 2020) haben A. und B. mit Rekurs vom 25. September 2020 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende -3- "Anträge: 1. Bitte setzen Sie die Positionen 'Weitere Einkommen nach Ermessen', sowie 'Übrige Vermögenswerte nach Ermessen' auf 0.