Wie bereits im SGE vom 23. Oktober 2014 (3-RV.2013.181) in der Sache der Rekurrenten und dem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts (WBE.2014.377) wird vorliegend von einem Kaufpreis von CHF 75'000.00 für den Mercedes-Benz ausgegangen. Der Privatanteil an den Autokosten beträgt demnach CHF 600.00 pro Monat (0.8 % von CHF 75'000.00) bzw. CHF 7'200.00 pro Jahr. Die Rekurrenten machen berufliche Ausgaben von nur CHF 5'171.84 für den Mercedes geltend. Da der pauschal ermittelte Privatanteil die geltend gemachten effektiven Kosten übersteigt, könnten die Rekurrenten gar keinen Abzug für berufliche Fahrten mit dem Mercedes -9-